Bezahlung und Ermäßigung

 

Preisstruktur

Unsere Gebühren sind nach drei Gruppengrößen gestaffelt


Ab 12 Teilnehmende
7 bis 11 Teilnehmende
5 bis 6 Teilnehmende (Kleingruppe)

 

Kleingruppen für 5 bis 6 Teilnehmende haben eine etwas höhere Gebühr, ermöglichen dafür ein intensiveres und aktiveres Lernen.


Unsere aktuelle Gebührenordnung finden Sie Im Downloadbereich.

 

Bezahlung

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr, die im Programm für jede Veranstaltung gesondert angegeben ist. Die Bezahlung erfolgt durch

1. SEPA-Lastschrifteinzug

Der SEPA-Lastschrifteinzug wird ca. fünf Tage vor Kursbeginn veranlasst. Bei Sprachkursen erfolgt der Einzug nach dem ersten Kurstermin. (Führt die beauftragte Bank den SEPA-Lastschrifteinzug nicht aus, so sind die anfallenden Bankspesen vom Kontoinhaber zu tragen.)

Bei Bildungsurlauben/Bildungszeiten mit Übernachtung und beruflichen Lehrgängen gelten gesonderte Bedingungen.

2. bar (nur in der Hauptgeschäftsstelle)

 

Ermäßigung

Nach § 5 der vhs-Gebührenordnung erhalten folgende Personengruppen eine Ermäßigung, wenn ein entsprechender Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt wird:

  •     Leistungsempfänger:innen nach dem SGB II, SGB XII, dem AsylbLG und deren Kinder (70%)
  •     Leistungsempfänger:innen von Arbeitslosengeld I und deren Kinder (50%)
  •     Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwillige sowie Freiwillige im FSJ (50%).

In begründeten Fällen kann die Leiterin der Volkshochschule auch anderen Teilnehmenden auf schriftlichen Antrag Ermäßigungen gewähren. Die Ermäßigung erstreckt sich auf die regulären Kursgebühren und nicht auf zusätzlich anfallende Kosten der Kursveranstaltung und Materialkosten (z.B. Lebensmittekosten, Eintritte).

Von der Ermäßigung ausgenommen sind berufliche Lehrgänge, Prüfungen und Kurse der jungen vhs.